1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS
Mit der schriftlichen Anmeldung bei Aventuras Tierra Verde (ATV) bietet der Kunde ATV den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ATV zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsabschluss und Bestätigung der Buchungen eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung.
Der Bestellwunsch – ohne Unterschrift – per elektronischer Post (E-Mail) gilt ebenfalls als schriftliche Anfrage. Reisevertrag: Grundlage des Reisevertrages sind ausschließlich die Angaben, Beschreibungen und Bedingungen unserer Angebote, unseres aktuellen Agenturhandbuchs bzw. unseres Internetauftritts sowie die in unserer Reisebestätigung angegebenen Leistungen. Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ATV.
2. ZAHLUNG
Unsere Rechnungswährung ist USD (United States Dollar). Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens 500 USD pro Teilnehmer, zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens 40 Tage vor Reiseantritt auf eines unserer Bankkonten in Costa Rica erfolgen (Zahlungseingang auf unserem Konto). Bitte beachten Sie, dass Banküberweisungen über SWIFT (BIC) in der Regel zwischen 5 und 6 Arbeitstagen dauern. Für Banküberweisungen gilt Folgendes: Alle Kosten gehen zu Lasten des Absenders. Bitte beachten Sie dies beim Ausfüllen des Überweisungsformulars (UNSERE Überweisung = alle Kosten gehen zu Lasten des Absenders). Ausnahmen von dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht vollständig gezahlt, so wird ATV von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn der Kunde nicht berechtigt ist, die Zahlung zu verweigern.
3. VERÄNDERUNGEN BEI DIENSTLEISTUNGEN UND PREISEN
Unwesentliche Änderungen und Abweichungen der Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von ATV wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ATV ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Eintrittsgelder in Nationalparks, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren) oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse eintritt und zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen sind dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % des Reisepreises kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ATV eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis von der Änderungsmitteilung gegenüber ATV geltend zu machen.
4. RÜCKTRITT/STORNIERUNG UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN **
Wird der Kunde vor Beginn der Reise durch einen Dritten ersetzt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 200 USD pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit bis einschließlich des zweiundzwanzigsten Tages vor der Abreise gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 US-Dollar pro Person berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ATV eine pauschale Rücktrittsgebühr als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ATV. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die pauschalen Stornokosten werden auf der Grundlage des Zeitpunkts des Beginns der ersten vertraglichen Leistung und des Betrags für jeden angemeldeten Teilnehmer berechnet:
Tage vor der Abreise | Prozentsatz des Reisepreises |
Bis zu 46 Tage | 20% |
45 bis 30 Tage | 45% |
29 – 15 Tage | 65% |
14 – 7 Tage | 85% |
Von 6 bis 1 Tag oder keine Reise antreten | 100% |
**Anmerkung zu den Punkten 2 und 4:
Je nach Anbieter gelten unterschiedliche Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, insbesondere in der Hochsaison (vom 1. November bis 30. April) und an Feiertagen. An Ostern, Weihnachten und Neujahr fallen bei einer Stornierung Stornogebühren in Höhe von 100 % des gesamten Reisepreises an. 30 Tage oder mehr vor der Ankunft. Einige unserer Anbieter berechnen eine 100%ige Stornogebühr für ihre Dienstleistungen 45 oder 90 Tage vor der Ankunft.
Daher bitten wir Sie, sich mit Aventuras Tierra Verde in Verbindung zu setzen, wenn Sie eine Stornierung in Erwägung ziehen, um Ihre persönlichen Stornierungsbedingungen gesondert zu erfahren.
5. GARANTIE
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde eine Entschädigung verlangen. ATV kann die Entschädigung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. ATV kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht vorsätzlich wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde oder die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst ATV oder deren Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen, um eine Möglichkeit zur sofortigen Lösung zu schaffen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige des Mangels, so ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen aus diesem Grund ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn ATV keine angemessene Abhilfe schafft, nachdem der Kunde ATV eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ATV abgelehnt wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
6. HAFTUNG
ATV ist ein Vermittler und Koordinator von Dienstleistungen, die von Drittanbietern in Costa Rica, Nicaragua und Panama erbracht werden (Unterkunftsanbieter, Land-, See- und Lufttransportdienste, unabhängige Reiseleiter sowie Organisatoren verschiedener Aktivitäten). Wir sind verantwortlich für die sorgfältige Auswahl dieser Dienstleister, insbesondere hinsichtlich ihrer Eignung und der Einhaltung der für den jeweiligen Dienstleister geltenden Vorschriften und Gesetze. ATV haftet daher nicht für die von diesen Drittunternehmen vermittelten Leistungen, soweit uns bei deren Auswahl kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Personenschäden oder Tod sowie Sach- und Vermögensschäden infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE ATV
Wird die im Katalog für eine Reiseleistung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist ATV berechtigt, die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Der Vertrag kann von ATV auch gekündigt werden, wenn die Reise durch unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien, Krisen) erheblich erschwert, beschädigt oder gefährdet wird. In diesem Fall berechnet ATV die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs angefallenen Kosten. Eine vollständige Erstattung des Reisepreises ist in diesem Fall nicht möglich; es können nur die von den beteiligten Leistungsträgern nicht erhobenen Kosten erstattet werden. Eventuell anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Nach Antritt der Reise kann ATV den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Im Falle eines Rücktritts behält ATV den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch eine Entschädigung für den Wert der Folgekosten gewähren.
8. PASS-, EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Formalitäten und Vorschriften verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Falle einer Einreiseverweigerung in eines der während der Reise besuchten Länder oder durch costaricanische Behörden aufgrund unvollständiger Reisedokumente keine Verantwortung übernehmen können. Alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch entstehen, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
9. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner bereits im Reisevertrag genannter Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der übrigen Bestimmungen zur Folge.
10. VERSCHIEDENES
Die Angaben zu den körperlichen Voraussetzungen für Aktivitäten wie z.B. Wandern erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Dies liegt daran, dass solche Informationen nicht nur eine subjektive Einschätzung sind, sondern auch in hohem Maße von unvorhersehbaren äußeren Umständen, insbesondere den Wetterbedingungen, abhängig sind.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Unwirksamkeit einer der Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ansonsten gilt das Recht der Republik Costa Rica.
Der Gerichtsstand ist Costa Rica.
12. REZEPTIVE AGENTUR
Die gebuchte Reise wird von Aventuras Tierra Verde S.A. organisiert.
ICT-Lizenz. TO 804
P.O. Box 198-6100
Ciudad Colón / Costa Rica
Telefon: 00506 – 2249 23 54
Fax: 00506 – 2249 90 29
E-Mail: [email protected]